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   BGH, 30.08.1995 - 3 StR 364/95   

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BGH, 30.08.1995 - 3 StR 364/95 (https://dejure.org/1995,8322)
BGH, Entscheidung vom 30.08.1995 - 3 StR 364/95 (https://dejure.org/1995,8322)
BGH, Entscheidung vom 30. August 1995 - 3 StR 364/95 (https://dejure.org/1995,8322)
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  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus BGH, 30.08.1995 - 3 StR 364/95
    Ein Fall, in dem die Gewährung von Prozeßkostenhilfe abweichend von diesem Grundsatz ausnahmsweise rückwirkend zulässig ist (vgl. BGH NJW 1982, 446 und 1985, 921), liegt nicht vor.
  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 223/83

    Rückwirkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Bewilligung von

    Auszug aus BGH, 30.08.1995 - 3 StR 364/95
    Ein Fall, in dem die Gewährung von Prozeßkostenhilfe abweichend von diesem Grundsatz ausnahmsweise rückwirkend zulässig ist (vgl. BGH NJW 1982, 446 und 1985, 921), liegt nicht vor.
  • BGH, 05.02.1987 - 1 StR 686/86

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe einer Nebenklägerin - Darlegung der

    Auszug aus BGH, 30.08.1995 - 3 StR 364/95
    Denn er entspricht nicht den inhaltlichen Anforderungen, die an ein Prozeßkostenhilfegesuch zu stellen sind; es fehlt an der Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse, die für jeden Rechtszug zumindest durch Bezugnahme auf früher vorgelegte Unterlagen wiederholt werden muß (BGHR StPO § 397 a I Prozeßkostenhilfe 1 und 4).
  • BGH, 03.09.1986 - 3 StR 355/86

    Pflichtverteidiger - Revisionsgericht - Verteidigung

    Auszug aus BGH, 30.08.1995 - 3 StR 364/95
    Eine rückwirkende Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ist, zumal nach rechtskräftigem Vefahrensabschluß, grundsätzlich nicht möglich (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1987, 217, 221; BGH, Beschluß vom 4. September 1991 - 3 StR 142/91).
  • BGH, 04.09.1991 - 3 StR 142/91

    Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 30.08.1995 - 3 StR 364/95
    Eine rückwirkende Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ist, zumal nach rechtskräftigem Vefahrensabschluß, grundsätzlich nicht möglich (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1987, 217, 221; BGH, Beschluß vom 4. September 1991 - 3 StR 142/91).
  • BGH, 22.07.1988 - 4 StR 319/88

    Rechtliche Wirkung der Abgabe der für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 30.08.1995 - 3 StR 364/95
    Denn er entspricht nicht den inhaltlichen Anforderungen, die an ein Prozeßkostenhilfegesuch zu stellen sind; es fehlt an der Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse, die für jeden Rechtszug zumindest durch Bezugnahme auf früher vorgelegte Unterlagen wiederholt werden muß (BGHR StPO § 397 a I Prozeßkostenhilfe 1 und 4).
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